Gemeinnützigkeit


Unsere Stiftung ist vom Finanzamt Bensheim unter der Steuernummer

005 250 80979 als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 - 68 der Abgabenordnung anerkannt.

 

Sie unterstützen mit einer Spende oder auch mit einer Zustiftung den guten Zweck der Stiftung.

 

Das Finanzamt verlangt bei Spenden oder Zustiftungen bis 200 Euro keine Spendenbescheinigung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir daher Spendenbescheinigungen bei Bedarf erst bei Beträgen von mehr als 200 Euro ausstellen. Bei Spenden und Zustiftungen bis 200 Euro ist gegenüber dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis ausreichend. Sie benötigen hierfür lediglich den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung und den Nachweis der Gemeinnützigkeit der Stiftung "Lebendiger Altrhein". Diese kann gerne bei uns angefordert werden.

 

Wenn Ihre Spende oder Zustiftung mehr als 200 Euro beträgt und Sie eine

Spendenbescheinigung erhalten möchten, senden Sie uns bitte eine Nachricht

über unser Kontaktformular mit Ihrem Namen, Firmennamen und der Adresse, an die die Spendenbescheinigung geschickt werden soll.

 

Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung.